Strafenkataloge existieren in nahezu jedem Sportverein. Dabei sind diese Kataloge fast genauso vielfältig wie zahlreich. Umfang, Inhalt und der finanzielle Rahmen in dem sich die Strafen bewegen sind in jeder Mannschaft unterschiedlich. Wir haben versucht einige Rahmenbedingungen für einen wirkungsvollen Strafenkatalog zu ermitteln.
Klare Abstufung von Vergehen unterschiedlicher Schwere
Gerade finanzielle Strafen sollten klar nach der Schwere ihres Vergehens abgestuft werden. Es darf beispielsweise nicht sein, dass das Vergessen der Badelatschen einen ähnlich hohen Tribut fordert, wie das unentschuldigte Fehlen beim Training grob unsportliches Verhalten.
Präzise Formulierung der Vergehen
Die Vergehen sollten möglichst präzise formuliert werden und wenig Spielraum für Interpretationen lassen. Im Katalog sollte der Strafverantwortliche als höchste Instanz bei der Entscheidung über Unklarheiten bezüglich einzelner spezieller Vergehen bestätigt werden.
Geklärte Verantwortlichkeit und Akzeptanz durch die Mannschaft
Der Verantwortliche für den Strafenkatalog sollte von der Mannschaft akzeptiert werden und seine Aufgaben objektiv erfüllen können. Aus diesem Grunde ist eine zuverlässige Person hier unabdingbar. Die Ausfüllung sollte niemals durch den hauptverantwortlichen Trainer einer Mannschaft erfolgen, da dieser sich auf die Trainingsgestaltung und Spielbetreuung konzentrieren soll.
Er ist jedoch bei der Bestimmung des Verantwortlichen mit einzubeziehen. Der Strafenkatalog selbst sollte von allen Betreffenden nachweislich (mit Unterschrift) bestätigt werden und auch vor der Veröffentlichung zur Diskussion stehen. Eine Weigerung der Unterzeichnung des Kataloges führt zum Ausschluss aus der Mannschaft. Die Verwendung des einkassierten Geldes sollte ebenfalls schriftlich festgelegt werden.
Unterschiede zwischen Jugend- und Seniorenkatalogen
Kataloge für Jugendspieler sollten umfangreicher und präziser gestaltet werden als diejenigen von Senioren. Besonders die Punkte Fairness (Strafen für unsportliches oder unsoziales Verhalten im Spiel/Training) und Drogenmissbrauch (Alkoholverbot/Nikotinverbot, etc.) sollten ausreichend Platz im Strafenkatalog erhalten. Bei Jugendlichen empfiehlt es sich außerdem von finanziellen Strafen abzurücken. Vielmehr sind einprägsame pädagogische Maßnahmen (Straftraining, Ausschluss vom nächsten Spiel, u.ä.) als Strafen geeignet.
Buchführung über Einzahlungen und rigoroses Durchsetzen des Strafenkataloges
Der Strafenverantwortliche sollte über Einzahlungen und Vergehen genau Buch führen. Die Aufzeichnung der Vergehen kann auch für den Trainer von Bedeutung sein. Er kann so z. B. überprüfen, ob seine Führungsspieler auch abseits des Spielgeschehens mit gutem Beispiel vorangehen und selten mit Strafvergehen auffällig werden. Die Strafen müssen vom Verantwortlichen rigoros umgesetzt und möglichst zeitnah zum Vergehen einkassiert werden.
Robert Nowacki